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BGH, 09.06.1967 - VI ZR 1/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises - Beweis des ersten Anscheins für das Verschulden eines auf den Grünstreifen geratenen Kraftfahrers - Bestehen einer ernsten Möglichkeit eines anderen als des nach der Lebenserfahrung zunächst anzunehmenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei Kollision eines über den Grünstreifen der Autobahn auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugs mit Fahrzeugen des Gegenverkehrs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1967, 88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1957 - VI ZR 122/57
Auszug aus BGH, 09.06.1967 - VI ZR 1/66
Gerät ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug über den Grünstreifen der Autobahn hinweg auf die Gegenfahrbahn, so spricht der erste Anschein jedenfalls dann für ein Verschulden des Fahrers, wenn ein technisches Versagen des Fahrzeugs als Unfallursache ausscheidet (Urteile des BGH vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57 - VersR 1958, 91;vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 - VersR 1961, 444 undvom 31. Januar 1967 - VI ZR 99/65). - BGH, 31.01.1967 - VI ZR 99/65
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen …
Auszug aus BGH, 09.06.1967 - VI ZR 1/66
Gerät ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug über den Grünstreifen der Autobahn hinweg auf die Gegenfahrbahn, so spricht der erste Anschein jedenfalls dann für ein Verschulden des Fahrers, wenn ein technisches Versagen des Fahrzeugs als Unfallursache ausscheidet (Urteile des BGH vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57 - VersR 1958, 91;vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 - VersR 1961, 444 undvom 31. Januar 1967 - VI ZR 99/65). - BGH, 21.02.1961 - VI ZR 107/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.06.1967 - VI ZR 1/66
Gerät ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug über den Grünstreifen der Autobahn hinweg auf die Gegenfahrbahn, so spricht der erste Anschein jedenfalls dann für ein Verschulden des Fahrers, wenn ein technisches Versagen des Fahrzeugs als Unfallursache ausscheidet (Urteile des BGH vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57 - VersR 1958, 91;vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 - VersR 1961, 444 undvom 31. Januar 1967 - VI ZR 99/65). - BGH, 17.02.1961 - VI ZR 174/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.06.1967 - VI ZR 1/66
Gerät ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug über den Grünstreifen der Autobahn hinweg auf die Gegenfahrbahn, so spricht der erste Anschein jedenfalls dann für ein Verschulden des Fahrers, wenn ein technisches Versagen des Fahrzeugs als Unfallursache ausscheidet (Urteile des BGH vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57 - VersR 1958, 91;vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 - VersR 1961, 444 undvom 31. Januar 1967 - VI ZR 99/65).
- OLG Koblenz, 25.11.2003 - 12 U 714/02
Haftung bei Kfz-Unfall: Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der …
Ein Kraftfahrer muss aber bei Frostgefahr und Temperaturen um den Nullpunkt mit einer Vereisung an solchen Fahrbahnstellen rechnen, die erfahrungsgemäß zur Eisbildung neigen (BGH VersR 1967, 882; 1968, 303; OLG Hamm NZV 1989, 233, 234; OLG Köln VersR 1999, 377).